Eurocircuits tritt frei in die folgende Vereinbarung zwischenn:

Eurocircuits N.V, mit Hauptsitz im Antwerpsesteenweg 66, 2800 Mechelen, Belgien und seinen Tochtergesellschaften (im folgenden als EUROCIRCUITS bezeichnet)

und

jede Drittpartei (im Folgenden als KUNDE bezeichnet), mit der EUROCIRCUITS als unabhängiger Vertragspartner elektronische Fertigungsdienstleistungen anbietet.

Es ist unser kollektiver Wunsch, die Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des KUNDEN zu schützen.

II Hinblick auf die Offenlegung solcher Informationen durch eine Partei gegenüber der anderen stimmt EUROCIRCUITS wie folgt zu:

1. Nicht-Offenlegung proprietärer Informationen

1.1 Vereinbarung, Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen nicht offen zu legen oder zu verwenden

EUROCIRCUITS erkennt an, dass es von Zeit zu Zeit mit den Geschäftsgeheimnissen (wie unten definiert) und vertraulichen Informationen (wie unten definiert) des Kunden in Kontakt kommt und Zugang zu diesen hat. EUROCIRCUITS erkennt ausdrücklich an, dass solche Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen, die in schriftlicher Form, Zeichnungen oder Daten ausgedrückt werden, einen unabhängigen wirtschaftlichen Wert erhalten, da sie nicht ohne weiteres anderen bekannt sind, die einen wirtschaftlichen Wert aus der Offenlegung oder Nutzung solcher Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen ziehen könnten.

EUROCIRCUITS erkennt auch an, dass der KUNDE angemessene Anstrengungen unternommen hat, um die Geheimhaltung seiner Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen zu wahren, dass diese Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen das alleinige Eigentum des KUNDEN bzw. seiner Kunden sind und bleiben werden, und dass jede Aufbewahrung und/oder Verwendung solcher Geschäftsgeheimnisse und vertraulicher Informationen während (außer bei der regulären Erfüllung der hierin festgelegten Aufgaben) oder nach Beendigung der Beziehung zwischen EUROCIRCUITS und dem KUNDEN eine widerrechtliche Aneignung solcher Geschäftsgeheimnisse und vertraulicher Informationen des KUNDEN darstellt.

In Anbetracht der anfänglichen Zusammenabeit von EUROCIRCUITS beim Kunden und dem Zugang und der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen des Kunden verpflichtet sich EUROCIRCUITS ausdrücklich und stimmt zu, dass EUROCIRCUITS während der Zusammenabeit und nach dessen der Beendigung, unabhängig davon, ob die Beendigung durch EUROCIRCUITS oder den Kunden aus welchem Grund auch immer (mit oder ohne Grund) erfolgt, dies nicht tun wird.

1.1.1 Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen verwenden, es sei denn, dies ist für die Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem KUNDEN erforderlich.

oder

1.1.2 Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen gegenüber einer Person, Firma, Partnerschaft, Treuhandgesellschaft, Körperschaft oder einer anderen Einheit außerhalb der Firma oder gegenüber Dritten offenzulegen oder offenbaren zu lassen oder offenbaren zu lassen oder offenbaren zu lassen, es sei denn, dies ist für die Erfüllung der Pflichten von EUROCIRCUITS gegenüber dem KUNDEN erforderlich.

1.2 Definition von Geschäftsgeheimnissen

Im Sinne dieses Abkommens bezeichnet der Begriff “Geschäftsgeheimnisse” alle Techniken, Protokolle, Geschäftsmethoden und Verfahren, die vom KUNDEN in seinem Geschäft verwendet werden und die in der Branche nicht allgemein bekannt sind oder verwendet werden: elektronische Designs, Computerprogramme und Quellcodes, die vom KUNDEN oder seinen Mitarbeitern entwickelt wurden, Erfindungen, Verbesserungen, Entdeckungen (ob patentierbar oder nicht), Datenbanken und alle Informationen oder Daten, die der KUNDE EUROCIRCUITS als Geschäftsgeheimnisse mitteilt.

1.3 Definition von vertraulichen Informationen

Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet “vertrauliche Informationen” Daten oder Informationen, die für den KUNDEN von Wert sind und Personen oder Organisationen außerhalb DES KUNDEN nicht allgemein bekannt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die folgenden

1.3.1 Forschung, Entwicklung, Architektur, Schema, Quellcode, Objektcode, Patente, Patentanmeldungen, Dokumentation, Geschäftsgeheimnisse, Wissen, Erfindungen, technische Daten, Software, Fertigung, Einkauf, Buchhaltung, Engineering, Marketing, Merchandising und Verkauf, Geschäftspläne oder Strategien sowie Informationen, die EUROCIRCUITS oder seinen leitenden Angestellten und Mitarbeitern vom KUNDEN anvertraut werden.

1.3.2 Informationen über Geschäftsmöglichkeiten für neue oder sich entwickelnde Geschäfte für den KUNDEN sowie Geschäfts- und Marketingpläne, -techniken und -strategien des KUNDEN (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pläne für neue Produkte oder Dienstleistungen).

1.3.3 Datenverarbeitung, Quellcodes und Computerprogramme.

1.3.4 Alle technologischen Innovationen, die im Geschäft verwendet werden.

1.3.5 Jegliche Informationen, die der KUNDE von Dritten vertraulich (oder unter Geheimhaltung oder ähnlichen Vereinbarungen) erhält, sowie die Bedingungen von Verhandlungen oder vertraulichen Verträgen zwischen dem KUNDEN und Dritten.

1.3.6 Alle Informationen, die EUROCIRCUITS von Zeit zu Zeit erhält, auf die zugegriffen wird oder die EUROCIRCUITS anderweitig entdeckt, während sie vom KUNDEN engagiert werden.

Bei Streitigkeiten darüber, ob eine Information eine vertrauliche Information ist oder nicht, obliegt es dem KUNDEN, nachzuweisen, dass diese Information eine vertrauliche Information ist.

1.4 Informationen von Dritten

EUROCIRCUITS erkennt an, dass der KUNDE in Zukunft vertrauliche oder geschützte Informationen von Dritten erhalten kann, vorbehaltlich der Verpflichtung, diese Informationen vertraulich zu behandeln und sie nur für bestimmte begrenzte Zwecke zu verwenden.

EUROCIRCUITS erklärt sich damit einverstanden, dass EUROCIRCUITS dem KUNDEN und diesen Dritten die Pflicht schuldet, alle diese vertraulichen oder geschützten Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie an keine Person weiterzugeben, Firma oder Unternehmen (außer wenn dies für die Ausführung der Arbeit von EUROCIRCUITS für den KUNDEN erforderlich ist) oder sie ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des KUNDEN oder des betreffenden Dritten vor oder nach der Beendigung des Engagements von EUROCIRCUITS mit dem KUNDEN zu verwenden oder sie zu Gunsten einer anderen Person als dem KUNDEN oder einem solchen Dritten zu verwenden.

2. Rückgabe der Dokumente des Auftraggebers

EUROCIRCUITS erklärt sich bereit, dass EUROCIRCUITS auf Anfrage des KUNDEN alle materiellen Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Kenntnisse, Daten, Notizen, Berichte, Vorschläge, Listen, Korrespondenz, Geschäftspläne, andere Dokumente oder Eigentum sowie alle Reproduktionen der oben genannten Gegenstände unverzüglich zurückgibt und dem KUNDEN aushändigt sowie an niemanden anderen aushändigt.
Verwaltungs-, Konstruktions- und Produktionsdaten, die aus Informationen und Daten erstellt wurden, die vom KUNDEN erhalten und/oder für die Erfüllung der Aufträge des KUNDEN verwendet wurden, können weder gelöscht noch dem KUNDEN zur Verfügung gestellt werden und werden von EUROCIRCUITS streng vertraulich behandelt.

3. Salvatorische Klausel

Sollte aus irgendeinem Grund ein Teil einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch ein zuständiges Gericht für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die Gültigkeit und die bindende Wirkung der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

4. Verzichtserklärung

Das Versäumnis des KUNDEN, auf der strikten Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung zu bestehen oder ein Recht, eine Befugnis oder einen Rechtsbehelf bei einer Verletzung dieser Vereinbarung durch EUROCIRCUITS auszuüben, stellt keinen Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung dar.

5. Nachfolger und Beauftragte

Dieses Abkommen ist für EUROCIRCUITS, die EUROCIRCUITS angegliederten Unternehmen, Erben, Testamentsvollstrecker, Verwalter und andere gesetzliche Vertreter sowie gegebenenfalls für seine Nachfolger und Zessionare verbindlich.

Diese Vereinbarung gilt für den KUNDEN, seine angeschlossenen Unternehmen und deren Rechtsnachfolger und Zessionare.

6. Keine Vereinbarung einer Zusammenarbeit mit EUROCIRCUITS

Nichts in diesem Abkommen ist so auszulegen, dass es den KUNDEN zu einer fortdauernden Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit EUROCIRCUITS zwingt.

7. Fortbestehen der Bedingungen und Konditionen

Die Bedingungen dieses Abkommens überdauern die Beendigung der Zusammenarbeit von EUROCIRCUITS beim KUNDEN und zwar in dem Umfang, der für ihre Durchsetzung und den Schutz des KUNDEN und seiner Nachfolger und Rechtsnachfolger erforderlich ist.

8. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Belgiens und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.

9. Widersprüchliche Vereinbarungen

Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Vereinbarung und einer anderen Vereinbarung zwischen EUROCIRCUITS und dem KUNDEN ist diese Vereinbarung maßgebend.

Zu Urkund dessen,

Luc Smets

Geschäftsführender Gesellschafter